Gesetzliche Pflicht zu Schutzkonzepten
Seit Januar 2025 gelten in Brandenburg neue gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auch Musikschulen und selbstständige Musikpädagog:innen können betroffen sein. Was bedeutet das für den Unterricht? Wer braucht ein Schutzkonzept – und was ist zu tun?