Kinderschutz im Instrumental- und Gesangsunterricht
Kinder und Jugendliche brauchen sichere Lernräume
Instrumental- und Gesangsunterricht ist häufig durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Insbesondere im Einzelunterricht arbeiten Lehrkräfte und minderjährige Schülerinnen und Schüler über längere Zeit eng zusammen. Je nach Instrument und Unterrichtssituation können zudem körperliche Nähe, Berührungen, persönliche Gespräche oder digitale Kommunikation eine Rolle spielen.
Diese besonderen Rahmenbedingungen erfordern einen bewussten und professionellen Umgang mit Nähe, Distanz, persönlichen Grenzen und Verantwortung.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie vor sonstigen Grenzverletzungen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil professioneller musikpädagogischer Arbeit.
Ein Schutzkonzept kann dabei helfen,
Schutzkonzepte sind individuell
Ein Schutzkonzept kann nicht vollständig standardisiert werden.
Die Anforderungen und Risiken unterscheiden sich beispielsweise danach,
Die vom DTKV bereitgestellten Muster dienen daher als Arbeitshilfe und Orientierung. Sie müssen an die tatsächlichen Gegebenheiten der jeweiligen Unterrichtspraxis oder Musikschule angepasst werden.
Ein Schutzkonzept ist kein Dokument „von der Stange“. Entscheidend ist, dass die darin beschriebenen Regeln, Zuständigkeiten und Verfahren in der konkreten Praxis tatsächlich umgesetzt werden können.
Muster-Schutzkonzept für soloselbstständige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen
Dieses Muster richtet sich an Lehrkräfte, die eigenverantwortlich Instrumental- oder Gesangsunterricht anbieten und regelmäßig Kinder oder Jugendliche unterrichten.
Es berücksichtigt insbesondere typische Situationen wie:
Muster-Schutzkonzept für Musikschulen
Dieses Muster richtet sich an private oder kommunale Musikschulen und vergleichbare Organisationen mit mehreren Lehrkräften.
Es berücksichtigt zusätzlich insbesondere:
