Gesetzliche Pflicht zu Schutzkonzepten in Brandenburg

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Brandenburg neue gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen auch die Arbeit von Musikschulen und soloselbstständigen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen, die regelmäßig Kinder und Jugendliche unterrichten.

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) sieht für bestimmte Angebote die Vorlage von Schutzkonzepten vor. Was bedeutet das konkret für Musikpädagog:innen und Musikschulen? Und wer ist davon betroffen?

Wir informieren über die gesetzlichen Vorgaben und möchten Musikschulen und Musikpädagog:innen bei der Umsetzung unterstützen.